Pontasch-Reiner Romana, Mag.

Pontasch-Reiner Romana, Mag.

Unternehmen/Organisation

BONUS Vorsorge- und Pensionskassen, Traungasse 14-16, 1030 Wien, Österreich
www.bonusvorsorge.at

Photocredit: BONUS

Kurz-CV/Curriculum vitae

Mag. Romana Pontasch-Reiner ist im Asset Management der BONUS tätig und vorrangig für das Thema „Nachhaltige Anlagen“ verantwortlich. Romana Pontasch-Reiner war maßgeblich an der Entwicklung des Konzepts BONUS21 beteiligt und mit der Implementierung betraut. Die stetige Weiterentwicklung der nachhaltigen Anlagemöglichkeiten und der damit einhergehenden nachhaltigen Portfoliogestaltung ist ihr ein wichtiges Anliegen.

Abstract

In den drei Unternehmen BONUS Vorsorgekasse AG, BONUS Pensionskassen Aktiengesellschaft und der Concisa Vorsorgeberatung und Management AG werden Vorsorgeeinrichtungen verwaltet. Im Beitrag wird der Investmentprozess der BONUS Vorsorgekasse und der BONUS Pensionskasse vorgestellt. Die Case Study zeigt die Umsetzung des Investmentkonzepts BONUS21. Das Konzept gilt für die Portfolios der BONUS Vorsorgekasse AG und der BONUS Pensionskassen Aktiengesellschaft, wobei der Erfüllungsgrad der Anforderungen von der generellen Gültigkeit für das gesamte Portfolio zu unterscheiden ist. In der Pensionskasse ist der Erfüllungsgrad in den jeweiligen Veranlagungs- und Risikogemeinschaft (VRG) unterschiedlich. BONUS21 gilt für sämtliche Asset Klassen, Emittentenkategorien, Fonds und sonstige kollektive Anlageinstrumente sowie Einzelpositionen, einschließlich liquider Mittel. Ausgenommen sind nur die (insgesamt marginalen) liquiden Mittel innerhalb von Fonds und sonstigen kollektiven Anlageinstrumenten.

Zur Analyse nachhaltiger Investments wurden Positivkriterien und Ausschlusskriterien für Unternehmen, Staaten und sonstige Anlageklassen definiert. Es existieren sogenannte Muss-Kriterien, ohne deren Erfüllung eine Anlage nicht im Pool potenzieller Anlageentscheidungen zugelassen wird. Darüber hinaus definieren Soll-Kriterien den Grad der Nachhaltigkeit der Anlage. Einzelne, weniger gute Ausprägungen in Teilbereichen des Anforderungskataloges können durch gute in anderen Bereichen ausgeglichen werden. Ausschlusskriterien führen zur sofortigen Entfernung der Anlageklasse aus dem Pool möglicher Anlagen.